Implantologisch tätige Zahnarztpraxis

Steuervorteil

Steuerlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt.

 

Die Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg 5507/04 lautet:"Implantate gehören mittlerweile zum medizinischem Standard und können deshalb nicht als Außenseitermethode steuerlich abgelehnt werden. Darüber hinaus Versicherte nicht zur günstigsten Versorgungsform greifen müssen, um eine steuerliche Anerkennung zu erreichen."

Öffnungszeiten

Zahnimplantate, Implantologie, Implantate
Montag 8.00 - 13.00 und 14.00 - 17.00
Dienstag 8.00 - 13.00 und 14.00 - 18.00
Mittwoch 8.00 - 13.00
Donnerstag 8.00 - 13.00 und 14.00 - 18.00
Freitag 8.00 - 13.00

News

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